Verkehrswert eines Unternehmens

Heute ist aus einhelliger betriebswirtschaftlicher und überwiegend rechtlicher Sicht der Wert eines Unternehmens gleich seinem betriebswirtschaftlichen Ertragswert.

Der Ertragswert ist gleich dem Gegenwartswert aller zukünftig zu erwartenden, entnehmbaren Überschüsse aus dem Unternehmen.

Hierbei wird unterstellt, dass die Kapazität des Betriebes sowie seine Angebots- und Leistungsstruktur erhalten bleiben.

Hinsichtlich der Betriebsführung wird ein objektiv geeigneter, für die Anforderungen des hier vorliegenden Objektes mindestens durchschnittlich qualifizierter Unternehmer unterstellt.

Die entnehmbaren Überschüsse pro Jahr sind die Differenz von erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben, also Größenordnungen, die nicht mit Aufwand und Ertrag der Gewinn- und Verlustrechnung übereinstimmen können.

Die in das Unternehmen investierten Sachwerte (Substanzwert) spielen regelmäßig nur eine untergeordnete Rolle als Hilfswerte — und zwar insofern, als sie sich durch besondere Vorzüge oder Nachteile, beispielsweise Hochwertigkeit einerseits oder Überalterung andererseits, auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens auswirken können.

Der Ertragswert kann auch als Zukunftserfolgswert verstanden werden.

Nicht früher erzielte Erträge, sondern die für die Zukunft zu erwartenden Erträge sind maßgeblich für den Unternehmenswert.

Gleichwohl gilt für die Einschätzung der Ertragskraft das Prinzip der Vergangenheitsanalyse.